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Krankenzusatzversicherung

Krankenkassen empört - Viele Fachärzte meiden Kassenpatienten!!

Krankenkassen empört - Viele Fachärzte meiden Kassenpatienten!!

Frankfurter Rundschau vom 18.04.2012 Krankenkassen empört - Viele Fachärzte meiden Kassenpatienten! Für Fachärzte sind Kassenpatienten weniger lukrativ, als Privatpatienten. Deshalb müssen sie mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen. Das geht aus einem Papier der Bundesregierung hervor. Patienten im Wartezimmer einer deutschen Arztpraxis. Foto: dpa - Berlin –   Die zöge...mehr ]


Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin. Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arz...mehr ]


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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

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Helmut Andreas Friederich Der Finanzexperte hat 4,87 von 5 Sternen 674 Bewertungen auf ProvenExpert.com